In Deutschland gibt es diverse sogenannter Mami- oder Familien-Vlogs und Instagram-Accounts, in denen die Kinder ein fester Bestandteil der Videos sind. Dabei werden die Kinder in Alltagssituationen gefilmt und fotografiert. In vielen Fällen gibt es für die Kleinsten feste Drehtage. Diese Accounts sind in vielen Fällen wirtschaftlich angelegt, sodass durch Kooperationen mit Unternehmen und entsprechenden Werbedeals Geld verdient wird.
Die Jusos im SPD Kreisverband Vechta kritisieren, dass es in diesen Fällen bisher keine bundesweiten rechtlichen Regelungen zum Schutz der Kinderrechte gibt. In einem Antrag an den diesjährigen SPD Kreisparteitag schlagen sie daher vor, sich am französischen Beispiel zu orientieren. In Frankreich wird bei solchen Familien-Vlogs eine Anmeldung beim Sozialamt vorausgesetzt. „Das durch die Unterstützung der Kinder verdiente Geld wird zudem auf ein Treuhandkonto eingezahlt, auf das die Kinder erst mit 18 Jahren zugreifen können“, erklärt Charlotte Schaffhausen für die Jusos.
Schaffhausen führt zur Begründung ihres Antrags weiter aus, dass betroffene Kinder nicht selbst für ihre Rechte einstehen können. Ihre Interessen müssen in gewinnorientierten Familien-Vlogs stellvertretend durch Andere eingefordert werden. Das umfasst insbesondere ihr Recht auf Privatsphäre, ihr Recht am eigenen Bild, das Recht auf Freizeit sowie die Beachtung des Kindeswohls.
Wenn wirtschaftliche Zwecke erfüllt werden, liegt auch ein gewerblicher Fall vor. Hier sollte das Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden, fordern die Jusos. In Film und Fernsehen gibt es mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz bereits eine rechtliche Regelung. Es gibt Arbeitszeitbestimmungen, das Jugendamt wird einbezogen und ein Kinderarzt ist eingeschaltet. Außerdem darf ein Kind unter drei Jahren nicht arbeiten. Kinder unter drei Jahren dürfen lediglich in natürlichen Situationen, wie beispielsweise schlafend, gezeigt werden.
„In den Vlogs und auf Social Media fehlen diese Rahmenbedingungen. Daher bedarf es einer rechtlichen Regelung, um die Interessen und Grundrechte der Kinder besser zu schützen“, so Charlotte Schaffhausen.
Der Antrag wurde von dem Parteitag im August einstimmig angenommen.